Audi e-tron GT quattro: Stromverbrauch (kombiniert): 19,3–17,8 kWh/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 verlängert

Gute Nachrichten für alle Besitzer*innenund zukünftigen Käufer*innen von Elektrofahrzeugen: Die Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird verlängert. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen und setzt damit eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Bislang wäre die Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge Ende 2025 ausgelaufen. Nun gilt: Wer bis zum 31. Dezember 2030 ein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) neu zulässt oder umrüstet, profitiert von einer zehnjährigen Steuerbefreiung – und zwar bis spätestens Ende 2035. Damit bleiben Elektrofahrzeuge weiterhin von der Kfz-Steuer befreit und die finanziellen Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität bestehen.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil betont: „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen, und es unterstützt die Automobilindustrie. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die deutsche Automobilindustrie in die Zukunft führen und Arbeitsplätze sichern.“

Die Maßnahme entlastet nicht nur private Fahrzeughalter*innen, sondern schafft auch wirtschaftliche Anreize für Unternehmen, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren. Ergänzend zur Steuerbefreiung sorgt der sogenannte Investitionsbooster für zusätzliche Vorteile:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung von 75 % im ersten Jahr für Elektrofahrzeuge.

  • Erhöhung der Preisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von bisher 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.

Diese steuerlichen Vorteile machen den Umstieg auf Elektromobilität insbesondere im Business-Umfeld noch attraktiver und fördern die Transformation hin zu einem nachhaltigen Fuhrpark.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Verlängerung der Steuerbefreiung ein doppeltes Ziel: Bürgerinnen und Bürger werden gezielt entlastet – im Jahr 2026 um rund 50 Millionen Euro, bis 2030 sogar um 380 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig wird die Automobilindustrie als zentrale Säule des deutschen Wirtschaftsstandorts gestärkt.

Die Elektromobilität gilt als Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität. Mit weiteren Förderprogrammen, etwa für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, sowie Investitionen aus dem EU-Klimasozialfonds und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) setzt die Bundesregierung zusätzliche Impulse, um den Wandel im Verkehrssektor sozial ausgewogen und zukunftsorientiert zu gestalten.

Audi e-tron Modelle – Ihr Einstieg in die elektrische Zukunft

Mit den vollelektrischen Audi e-tron Modellen profitieren Sie doppelt: von den staatlichen Steuervergünstigungen und von den überzeugenden Eigenschaften moderner Elektromobilität. Alltagstaugliche Reichweiten, hohe Ladegeschwindigkeiten und der gewohnt komfortable Fahrspaß machen den Umstieg auf ein E-Fahrzeug nicht nur umweltbewusst, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Erleben Sie die Faszination Elektromobilität live bei uns im Audi Zentrum Stuttgart – wir beraten Sie gerne zu den aktuellen Modellen, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteilen.

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Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.at/service-und-zubehoer/umwelt-und-technik/wltp.  


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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